Beratung
Kurz und prägnant
Aufgrund der neuen banklichen Bestimmungen in Verbindung mit Basel 2 und MAK empfehlen wir einen Darlehensantrag erst dann zu stellen, wenn die folgenden Punkte für die Investition im Vorfeld geklärt worden sind, die unser Konzept beinhaltet:
- bankliche, steuerliche und juristische Anforderungen, sowie Baukostensicherheit, Zinsanpassungsrisiko und Absicherung als Paket
- Festlegung eines Limits
Aufgrund der Aufbereitung der Darlehensunterlagen nach diesem Qualitätsstandard erreichen wir eine 90prozentige Genehmigungsquote.
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Beispiel aus der Praxis
Ein produzierendes Unternehmen plant den Neubau eines Fabrikgebäudes. Im Rahmen eines Gespräches wird eine Bestandsaufnahme mit Festlegung eines Limits bezogen auf die Investitionssumme durchgeführt. Auf unseren Wunsch hin ist der Steuerberater hinzugezogen worden. Grundsätzlich steht die Entscheidung an, ob das Fabrikgebäude im Betriebs- oder im Privatvermögen des Inhabers gehalten werden soll. Nach Prüfung der ca. 2700 bundes- und europaweit bestehenden Förder- und Zuschussprogramme stellt sich heraus, dass eine ca. 25prozentige Förderung möglich ist, und durch diese erhöhte Abschreibung auf das Gebäude hat sich der Mandant für eine Investition innerhalb seines Betriebsvermögens entschieden.
Nach einer gründlichen Vor- und Aufbereitung stellen wir das Darlehensgesuch den vorselektierten potentiellen Darlehensgebern vor.
Nach acht Wochen können wir der Geschäftsleitung die Darlehenszusage der Hausbank vorlegen.
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Finanzierung mit Lebensversicherung als Sicherheit, Lebensversicherung Rückkaufwert Gewinnanteile und Überschussanteile Ablaufleistung Garantieverzinsung Besteuerung von Lebensversicherungen


