Privatimmobilien
Kurz und prägnant
Bei Neubau oder Erwerb von hochwertigen Wohnimmobilien können Sie unseren Baubegleitungsservice in Anspruch nehmen. Dieser beginnt bei der Standortauswahl und Beurteilung der Angemessenheit der Kaufpreise für bebaute und unbebaute Grundstücke. Um Sie vor finanziellen Schäden durch offene oder verdeckte Baumängel zu schützen, empfehlen wir grundsätzlich die Beauftragung eines spezialisierten Bausachverständigen.
Im Falle eines Neubaus ziehen wir einen auf Bauwerkvertragsrecht und Baumängel spezialisierten Fachanwalt für die Ausgestaltung des Bauwerkvertrages hinzu.
Genau wie der Architekt beim Neubau sind wir im übertragenen Sinne der Architekt für Ihre Baufinanzierung. Nach einer Grundlagenermittlung der finanziellen Situation entwickeln wir zusammen mit Ihnen das Finanzierungskonzept. So wie der Architekt Ihnen Entwürfe Ihrer Hauszeichnung vorlegt, stellen wir Ihnen ideale Möglichkeiten der Finanzierung vor, die Sie selbst beeinflussen können. Wie bei der Änderung einer tragenden Wand, weisen wir Sie auch bei der Finanzierung auf eventuelle Risiken hin.
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