Ratingverbesserung
Kurz und prägnant
Neue Regeln für die Kreditvergabe wurden seitens der Bafin den Kreditinstituten per Rundschreiben mitgeteilt. Hieraus ergeben sich wichtige Hinweise zum zukünftigen Kreditbewilligungsverhalten der Banken. Wir sorgen dafür, dass Ihnen auch morgen noch Ihre Kreditlinien erhalten bleiben und zudem neue Kredite bewilligt werden. Das erreichen wir durch konsequente Umsetzung der Bestimmungen zu Basel 2 und MAK. Durch die Verbesserung des Ratings erhalten Sie bessere Kreditkonditionen.
Unsere Leistungen:
- Beratung und Bilanzoptimierung in Hinblick auf Basel 2 und MAK
- Begleitung bei den Gesprächen mit Ihrer Hausbank
- vierteljährliche Berichterstattung gegenüber der Hausbank
Referenz aus der Praxis
Ein expandierender Unternehmer aus der Metallverarbeitung hat auf Anraten seines Anlageberaters diverse Schiffsbeteiligungen erworben, die aus dem Umlaufvermögen seiner Einzelfirma bezahlt worden sind. Hierdurch entstand ein negatives Kapitalkonto im Unternehmen. Die Hausbank konnte deshalb keine weiteren Kreditmittel für die Expansion zur Verfügung stellen. Zusammen mit dem Unternehmer haben wir alle Kostenpositionen innerhalb der Bilanz untersucht. Allein durch Neuordnung des Versicherungsbestandes des Unternehmens konnten Ersparnisse von über 15.000 EUR pro Jahr erreicht werden. Weitere Ersparnisse wurden im Bereich Telekommunikation, Netzwerkadministration, Bürobedarf und Verwaltungskosten erzielt. Mit einem geringfügigen Verlust wurden die Schiffsbeteiligungen verkauft und die Erlöse wieder dem Unternehmen zugeführt. Drei LKWs wurden per Sale and Leaseback aus der Bilanz genommen und an eine Leasinggesellschaft verkauft und zurückgemietet. Des Weiteren haben wir dem Mandanten empfohlen, sein ohnehin wenig genutztes Ferienhaus zu veräußern und den Verkaufserlös in das Stammkapital einfließen zu lassen. Innerhalb weniger Monate ist es uns gelungen das Rating deutlich zu verbessern, sodass die Hausbank wieder mit entsprechenden Kreditlinien zur Verfügung stand.
Im Rahmen unseres Beratungsauftrages versorgen wir die Hausbanken unseres Mandanten vierteljährlich mit entsprechenden Zwischenberichten und jährlich durch die Weiterleitung der entsprechenden Jahresabschlüsse. Ebenso erfüllen wir die Bestimmung des Paragraphen 18 des Kreditwesengesetzes, wonach wir alljährlich die private Vermögensaufstellung anfertigen.
Weitere Informationen anfordern
* erforderliche Angaben
Unter dieses Bereichen werden wir gefunden:
weniger Zinsen weniger Zinskosten weniger Bankkosten weniger Bankgebühren
kreditkosten senken gewinn optimierung zinsausgaben senken
