Nachfolgeregelungen
Kurz und prägnant
Viele Firmeninhaber bemühen sich in der Regel viel zu spät um eine Nachfolgeregelung und einen Nachfolger. Im Rahmen der Lebensplanung sprechen wir bei unseren Mandanten bereits ab dem vierzigsten Lebensjahr das Thema Nachfolgeregelung an, obwohl diese Fragestellung bei Basel 2 erst ab dem fünfzigsten Lebensjahr im Raum steht. Der Betriebsinhaber muss hierbei die folgenden Punkte bedenken, nämlich einmal Finden eines fachlich und charakterlich geeigneten Nachfolgers, der zusätzlich über die erforderlichen Eigenmittel verfügen muss, um die Übernahme von Betrieb und gegebenenfalls Immobilien finanzieren zu können. Hierbei tun sich die Banken sehr viel leichter, wenn der Nachfolger bereits mehrere Jahre im Unternehmen erfolgreich tätig gewesen, und somit bei Mitarbeitern und Kunden bereits eingeführt ist.
Wir beantworten die Fragen
- Steuerliche Konsequenzen bei Verkauf des operativ tätigen Betriebes und der dazugehörigen Betriebsimmobilien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und der sich daraus ergebenden Konsequenzen
- Welche Vorbereitungen und Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Familie und die Firma bei einer Betriebsübergabe oder beim Ableben des Inhabers zu schützen
Mit Hilfe unseres Mittelstands- Netzwerkes und unter Zuhilfenahme Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsanwalts können wir optimal mit Ihnen die Zukunft planen.
Unsere Leistungen:
- Steueroptimale Vermögensübertragung
- Absicherung der Familie
- Feststellung der familiären Einkommenssituation zum Ruhestand oder Ableben
- Nachfolgersuche
- Verlagerung des Vermögens in das Ausland
Aktuelle Informationen zum Thema:
Kredithaftung bei der Unternehmensnachfolge
Stellen Sie sich vor Sie sind Unternehmer, 65 Jahre alt und übergeben das Unternehmen an Ihre Kinder. Ihre Hausbank ist gerne bereit sämtliche Kredite unter Beibehaltung der von Ihnen gestellten Sicherheiten auch auf die Kinder zu übertragen. Mit 75 Jahren klingelt es unverhofft an Ihrer Haustür. Der Mann vor Ihrer Haustür ist Gerichtsvollzieher und teilt Ihnen mit, dass Ihre Kinder die von Ihnen übernommene Firma leider vor die Wand gefahren haben. Der Gerichtsvollzieher bittet darum, dass Sie das Haus innerhalb der nächsten vier Wochen räumen.
Wie hätte man es besser machen können:
Für die Unternehmensnachfolger wird ein entsprechendes Unternehmsfinanzierungskonzept entwickelt, welches eine Haftung für die Senioren grundsätzlich ausschließt. Wir sorgen dafür, dass Sie auch nach der Firmenübergabe einen Lebensabend genießen können.
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Unter diesen Bereichen werden wir gefunden:
Familienunternehmen Nachfolgefinanzierung richtig vererben Schulden Verbindlichkeiten
